RAINER NICK IMMOBILIEN UND TREUHAND GMBH
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AGB der Rainer Nick Immobilien und Treuhand GmbH
Rainer Nick Immobilien und Treuhand GmbH
Biesenwiese 33 a , 47167 Duisburg (nachfolgend – „Makler”)
1. Maklervertrag
Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer oder Vermieter aufgrund des Angebots kommt der Maklervertrag mit dem Kauf- oder Mietinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zu Stande.
2. Angebot
3. Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden. Dies gilt für Verkäufe / Vermietungen und Verpachtungen und Drittgeschäfte und/oder Tätigkeiten als Vermittlungsmakler.
4. Provision (Courtage)
Mit rechtswirksamem Abschluss des Kauf- oder Miet- oder Pachtvertrages entsteht der Honoraranspruch des Maklers in unten genannter Höhe, soweit nicht das Angebot einen anderen Provisionssatz ausweist. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kauf- oder Mietvertrag abschliesst. Die Provision errechnet sich wie folgt:
5. Gleichwertigkeit
Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers.
6. Beurkundung
Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.
7. Haftung
Die Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers oder Vermieters erstellt. Der Makler hat diese Information nicht Überprüft und kann deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen.
8. Schlussbestimmungen
Der Makler nimmt keine Zahlungen für den Verkäufer oder Vermieter in Empfang. Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers. Gerichtsstand ist, soweit der Kauf- oder Miet- oder Pachtinteressent Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, der Sitz des Maklers. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.
AGB der Rainer Nick Immobilien und Treuhand GmbH
Rainer Nick Immobilien und Treuhand GmbH
Biesenwiese 33 a , 47167 Duisburg (nachfolgend – „Makler”)
Erweiterung ab dem 01.05.2014
Ab dem 1. Mai 2014 ist für zu verkaufende und zu vermietende Gebäude die Aushändigung eines Energieausweises Pflicht*, um den jeweiligen Energiebedarf/ Energieverbrauch zu benennen und zu dokumentieren. Falls Sie aktuell darüber nachdenken, Ihre Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten, weisen wir darauf hin , dass hier der Energieausweis eine Pflichtangabe ist. und dem Makler mitzuteilen bzw. zu benennen und/oder auszustellen ist und dem Makler als Dokument zur Verfügung zu stellen ist. Bei Nichtausstellung und/oder Fehlerhafter Ausstellung übernimmt die Rainer Nick Immobilien und Treuhand GmbH , keine Haftung.
* Gemäß Energiesparverordnung 2014 (EnEV)
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Erweiterung der AGB`s - Gültig ab dem 15.06.2014
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Rainer Nick Immobilien und Treuhand GmbH / Biesenwiese 33 a / 47167 Duisburg / Tel.: 0157/71493208 / E-Mail: rainer.nick@t-online.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die
Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es
sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns
von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen
entspricht.
Hinweis Notar :
Notarielle Abwicklung: Der Verkauf erfolgt regelmäßig auf der Grundlage von standardisierten Vertragsmustern, die wir Ihnen auch gerne vorab zu Ihrer Information zuleiten. Sofern Ihrerseits Bedarf besteht, erläutern wir Ihnen die einzelnen vertraglichen Regelungen. Der Notartermin wird nach Absprache mit dem Käufer / Verkäufer und der Rainer Nick Immobilien und Treuhand GmbH festgelegt. Wir begleiten Sie beim Abschluss des notariellen Kaufvertrages und darüber hinaus bis zum Eigentumsübergang. Notarielle Kosten werden nicht vom Makler, hier die Rainer Nick Immobilien und Treuhand GmbH - getragen. Käufer und/oder Verkäufer stellen die Rainer Nick Immobilien und Treuhand GmbH im Innenverhältnis von entstandenen notariellen Kosten gleich welcher Art und Weise - frei.
Wichtig : Erst durch einen notraiellen Kauf ,oder bei vorgetäuschter Privatinteresse (z.B. Vermittler , Makler usw.) durch Gewerbetreibende oder bei unbefugter Weitergabe an Dritte ohne Genehmigung, fällt die ausgewiesene Käuferprovision in Höhe von 4,76% incl. 19% MwSt. an.
Geldwäsche : Als Immobilienmakler ist die c/o Rainer Nick Immobilien und Treuhand GmbH nach §1,2 Abs. 1 Nr.10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich , dass wir die relevanten Daten ihres Personlaausweises festzuhalten - beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Immobilienmakler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.