Ab dem 1. Mai 2014 ist für zu verkaufende und zu vermietende Gebäude die Aushändigung eines Energieausweises Pflicht*, um den jeweiligen Energiebedarf/ Energieverbrauch zu benennen und zu dokumentieren. Falls Sie aktuell darüber nachdenken, Ihre Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten, weisen wir darauf hin , dass hier der Energieausweis eine Pflichtangabe ist.
* Gemäß Energiesparverordnung 2014 (EnEV)